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.swiss: Informationen für eine erfolgreiche Registrierung

Das BAKOM ist die Registerbetreiberin für die neue Domainendung .swiss. Die Registrierung einer dot.swiss-DOMAIN unterscheidet sich grundlegend von der Registrierung der bisher bekannten DOMAINs.

Da es sich bei der Top-Level-Domain .swiss um eine gTLDs handelt, ist diese auch der Registrierungsbehörde ICANN unterstellt. Diese verpflichten uns als Registrare zum Versand von einigen E-Mails. Dazu gehört auch die “Verfication of Contact Information”.

Die Hauptunterschiede im Vergabe-Prozess sind:

  • Keine direkte Registrierung möglich! Es können nur Registrierungsanträge gestellt werden. Die Dauer des Registrierungsprozesses vom Antrag bis zur Zuteilung wird rund 25 Tage in Anspruch nehmen.
  • Jeder Antrag wird durch das BAKOM nach ihren Vergabekriterien geprüft.
  • Es gibt kein first-come-first-served Prinzip, d.h. es ist nicht relevant, wer den Antrag als Erster stellt. Jeder Antrag wird durch das BAKOM während 20 Tagen ausgeschrieben. Während dieser Periode können sich weitere Mitbewerber um die DOMAIN bewerben. Erst nach Ablauf dieser Periode erfolgt die Zuteilung der DOMAIN.
  • Die DOMAIN darf aus 3 bis 63 Zeichen bestehen.
  • Für generische Begriffe (z. B. Hotel, Taxi, Jurist) gibt es ein spezielles Verfahren, das Namenzuteilungsverfahren
  • DOMAIN-Übertragungen sind für die .swiss-DOMAIN nicht vorgesehen, da die Vergabe an den Antragssteller gebunden ist.
  • Die Registrierungsmöglichkeit von .swiss-DOMAINs durch natürliche Personen ist nicht geplant.

Folgende Gesuchssteller sind berechtigt einen Antrag zu stellen:

  • Öffentliche-rechtliche Körperschaften. Dies sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts wie Stiftungen und Vereine.
  • Im Handelsregister (HR) Eingetragene, die einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen und eingetragene Vereine und Stiftungen, aber auch eingetragene Einzelfirmen.
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister.

Natürliche Personen können vorläufig kein Registrierungsgesuch einreichen (mit Ausnahme von im Handelregister eingetragenen Personen).

Registrierungsanträge können nur für Begriffe gestellt werden, die in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Bezeichnungen, die mit Organisation des öffentlichen Rechts und ihren Tätigkeiten verbunden sind.
  • In der Schweiz geschützte Marken
  • Namen von Vereinen und Stiftungen
  • Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnungen
  • Geographische Bezeichnungen
  • Begriffe, bei denen der Bezug zum Gesuchsteller oder zu der beabsichtigten Nutzung erkennbar sein muss

Zwischen dem Domain-Namen und der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller muss ein objektiver Bezug bestehen.

Angaben, die für ein Registrierungsgesuch vom Kunden benötigt werden

  • Gewünschte DOMAIN
  • Swizzonic User-ID (zwingend Schweizer Wohnadresse)
  • Unternehmens-Identifikationsnummer UID (Unternehmen sind diese bekannt. Vereine/Stiftungen, Einheiten einer öffentlichen Verwaltung oder Andere können diese beim BFS beantragen).
  • Name-Server für die Aktivierung der DOMAIN

Der Registrierungsprozess in der Übersicht

  1. Registrierungsantrag von berechtigtem Antragsteller
  2. Vollständigkeitsprüfung durch Swizzonic
  3. Vorprüfung durch das BAKOM – liegt ein generischer Begriff vor wird das Namenszuteilungsverfahren eröffnet
  4. Ausschreibung der Domain während 20 Tagen durch das BAKOM. Während dieses Zeitraums können für die publizierten Anträge konkurrierende Gesuche eingereicht werden.
  5. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Zuteilung durch das BAKOM. Liegen Konkurrenzgesuche vor, eröffnet das BAKOM ein Bereinigungsverfahren. Dabei wird der Antrag nach folgenden Kriterien bewertet:
  • Bewerbungen im Namenszuteilungsverfahren (Generische Begriffe)
    Die Entscheidung ob ein Begriff als generisch eingestuft wird erfolgt durch das BAKOM. Deshalb muss auch bei diesen Begriffen zuerst ein Registrierungsantrag gestellt werden. Beachten Sie hierzu bitte den spezifischen Registrierungs-Prozess für generische .swiss DOMAINs

Preise

Alle Kosten für die Eintragung, Erneuerung und Übertragung können unter der URL Preisliste auf unserer Website eingesehen werden.

Termine

  • Am 11.01.2016 begann die allgemeine Öffnung für Registrierungsanträge
  • Laufende Veröffentlichung der Registrierungsgesuche für 20 Tage jeweils am Dienstag um 14 Uhr unter https://whois.nic.swiss/
  • Die Domains werden jeweils nach Ablauf der Veröffentlichungsphase am Donnerstag von der Registry freigeschaltet.
  • Wird das Registrierungsgesuch abgelehnt, kann der Antragsteller innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des abschlägigen Bescheids beim BAKOM Einsprache erheben. Daraufhin prüft das BAKOM das Gesuch erneut und erlässt eine Verfügung.

Für wen macht eine DOMAIN mit der Endung .swiss Sinn?

  • Für die Tourismusbranche der Schweiz
  • Für alle Markenbesitzer, für die “Swissness” wichtig ist
  • Für öffentlich-rechtliche Institutionen in der Schweiz
  • Für Organisationen, die ihren Bezug zur Schweiz zeigen möchten

Für Privatpersonen oder Unternehmen, die nur in der Schweiz tätig sind und bereits eine aussagekräftige .ch-DOMAIN besitzen ist letztere bis auf weiteres ausreichend. Weitere Alternativen bieten die vielen Treffenden neuen generischen Domainnamen.


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