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.swiss: Informationen für eine erfolgreiche Registrierung

Das BAKOM ist die Registerbetreiberin für die neue Domainendung .swiss. Die Registrierung einer dot.swiss-DOMAIN unterscheidet sich grundlegend von der Registrierung der bisher bekannten DOMAINs.

Da es sich bei der Top-Level-Domain .swiss um eine gTLDs handelt, ist diese auch der Registrierungsbehörde ICANN unterstellt. Diese verpflichten uns als Registrare zum Versand von einigen E-Mails. Dazu gehört auch die “Verfication of Contact Information”.


Die Hauptunterschiede im Vergabe-Prozess sind:

  • Keine direkte Registrierung möglich! Es können nur Registrierungsanträge gestellt werden. Die Dauer des Registrierungsprozesses vom Antrag bis zur Zuteilung wird rund 30 Tage in Anspruch nehmen.
  • Jeder Antrag wird durch das BAKOM nach ihren Vergabekriterien geprüft.
  • Es gibt kein first-come-first-served Prinzip, d.h. es ist nicht relevant, wer den Antrag als Erster stellt. Jeder Antrag wird durch das BAKOM während 20 Tagen ausgeschrieben. Während dieser Periode können sich weitere Mitbewerber um die DOMAIN bewerben. Erst nach Ablauf dieser Periode erfolgt die Zuteilung der DOMAIN.
  • Die DOMAIN darf aus 3 bis 63 Zeichen bestehen.
  • Für generische Begriffe (z. B. Hotel, Taxi, Jurist) gibt es ein spezielles Verfahren, das Namenzuteilungsverfahren. Die Entscheidung ob ein Begriff als generisch eingestuft wird erfolgt durch das BAKOM. Deshalb muss auch bei diesen Begriffen zuerst ein Registrierungsantrag gestellt werden. Beachten Sie hierzu bitte den spezifischen Registrierungs-Prozess für generische .swiss DOMAINs

Folgende Gesuchssteller sind berechtigt einen Antrag zu stellen:

  • Öffentliche-rechtliche Körperschaften. Dies sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts wie Stiftungen und Vereine.
  • Im Handelsregister (HR) Eingetragene, die einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen und eingetragene Vereine und Stiftungen, aber auch eingetragene Einzelfirmen.
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben;
  • ab dem 24. April 2024 auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Schweizer Staatsangehörige.

Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften sind nicht berechtigt. 


Registrierungsanträge können nur für Begriffe gestellt werden, die in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Bezeichnungen, die mit Organisation des öffentlichen Rechts und ihren Tätigkeiten verbunden sind.
  • In der Schweiz geschützte Marken
  • Namen von Vereinen und Stiftungen
  • Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnungen
  • Geographische Bezeichnungen
  • Begriffe, bei denen der Bezug zum Gesuchsteller oder zu der beabsichtigten Nutzung erkennbar sein muss

Zwischen dem Domain-Namen und der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller muss ein objektiver Bezug bestehen.


Angaben, die für ein Registrierungsgesuch vom Kunden benötigt werden

  • Gewünschte DOMAIN
  • Swizzonic User-ID (zwingend Schweizer Wohnadresse)
  • Unternehmens-Identifikationsnummer UID (Unternehmen sind diese bekannt. Vereine/Stiftungen, Einheiten einer öffentlichen Verwaltung oder Andere können diese beim BFS beantragen).
  • Name-Server für die Aktivierung der DOMAIN

Der Registrierungsprozess in der Übersicht

  1. Registrierungsantrag von berechtigtem Antragsteller
  2. Anschliessend erhalten Sie eine E-Mail von unserem Partner ASCIO, in der Sie den Antrag bestätigen müssten.
  3. Vorprüfung durch das BAKOM – liegt ein generischer Begriff vor wird das Namenszuteilungsverfahren eröffnet
  4. Ausschreibung der Domain während 20 Tagen durch das BAKOM. Während dieses Zeitraums können für die publizierten Anträge konkurrierende Gesuche eingereicht werden.
  5. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Zuteilung durch das BAKOM. Liegen Konkurrenzgesuche vor, eröffnet das BAKOM ein Bereinigungsverfahren.

Der aktuelle Stand von Ihrem Antrag kann direkt bei BAKOM kontrolliert werden.

Sollen keine Ergebnisse gefunden werden, überprüfen Sie bitte, ob die Verifizierungsmail von ASCIO Ihrerseits bestätigt wurde.


Registrierung für natürliche Personen

Die Domain .swiss steht ausschliesslich der schweizerischen Gemeinschaft zur Verfügung. Deshalb können ausländische Staatsangehörige, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, keine .swiss-Domain-Namen beantragen.

Natürliche Personen können nur Domain-Namen mit der Endung .swiss registrieren, die mindestens eine der folgenden Bezeichnungen enthalten:

  • ihren eigenen offiziellen Nachname oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachname, Vorname, Allianzname, gemeinsamen Name bei eingetragener Partnerschaft, den Namen, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde
  • den Künstlernamen, unter dem sie Bekannheit erlangt haben
  • eine Beziechnung, auf welche sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben (z. B. einen eingetragene Marke). 

Diese zwingenden Bestandteile können mit frei wählbaren Bezeichnungen kombiniert werden. 

Domain-Namen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind (z. B. Barbieri, Marchand, Metzger), dürfen nicht an natürliche Person vergeben werden. Solche Namen werden einer natürlichen Person nur dann zugeteilt, wenn sie durch eine weitere Bezeichnung ergänzt werden – zum Beispiel durch einen Vornamen, eine Fantasiebezeichnung oder die Angabe eines Hobbys.

Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland dürfen .swiss-Domain-Namen nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus. 

Im Registrierungsgesuch für den Domain-Namen sind die AHV-Nummer und die Adresse der gesuchstellenden Person anzugeben. 


Preise

Alle Kosten für die Eintragung, Erneuerung und Übertragung können unter der URL Preisliste auf unserer Website eingesehen werden.


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