Serviceauftrag: Verwaltung von Domainnamen

Dieser Serviceauftrag („SA“) ist ein ergänzender und wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Servicebedingungen („ASB“), die auf der Seite https://www.swizzonic.ch/company/legal/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ zur Verfügung stehen. Durch die ASB und diese SA werden in Kombination mit den Richtlinien und den Prozeduren der Registration Authorities und von ICANN die Bedingungen für die Lieferung des Domainnamen- Verwaltungsdienstes (im Folgenden „Dienst“ seitens Swizzonic SA (im Folgenden „Swizzonic“) für den Kunden festgelegt. Das online auf der Website www.swizzonic.ch veröffentlichte oder dem Kunden über unsere kommerziellen Kanäle zur Kenntnis gebrachte und vom Kunden akzeptierte kommerzielle Angebot bildet einen ergänzenden Bestandteil dieser Bedingungen („Angebot“).


Art. 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

DNS (Domain Name System) ist ein spezifisches Kodiersystem, das die Umwandlung des Namens einer Domain in eine numerische IP-Adresse ermöglicht. Es ermöglicht daher, die mit dem Domainnamen verbundenen Inhalte im Internet zu erreichen.
Registrant, Halter oder Inhaber der Domain: Person, Gesellschaft oder Einrichtung, die einen Domainnamen registriert
Registrar: vom Registry zur Durchführung von Vorgängen an den Domains des TLD, für die sie eine Zulassung hat, berechtigte Organisation. Der Kunde kann den Registrar eines gTLD-Domainnamens überprüfen, indem er den auf folgender Seite verfügbaren ICANN-Dienst in Anspruch nimmt: https://lookup.icann.org/. Um den Registrar einer ccTLD-Domain zu überprüfen, kann der Kunde auf der Seite https://www.iana.org/domains/root/db die Internetadresse der entsprechenden Registration Authority, die für ihn von Interesse ist, herausfinden. Dort kann er den Suchdienst whois/RDAP der einzelnen RA finden.
Registration Authority (RA): nationaler oder internationaler Organismus, der dafür verantwortlich ist, die Regeln und Prozeduren der Zuweisung der Domainnamen, der Verwaltung der Register und der Primary Nameserver der verschiedenen TLD festzulegen.
Regeln der RA: Damit sind die Richtlinien und Prozeduren in Bezug auf die einzelnen Endungen, die den Kunden interessieren, gemeint. Sie stehen auf folgenden Links zur Verfügung: https://www.iana.org/domains/root/db und https://www.swizzonic.ch/company/legal/tld-gtld-Richtlinien/
Lokaler Dienst: Damit ist die Bereitstellung eines lokalen Ansprechpartners (Registrant, Admin-C oder Kontakt für die Korrespondenz) für den Kunden seitens Swizzonic gemeint, um dem Kunden die Registrierung von Domainnamen in bestimmten geografischen Gebieten zu ermöglichen, wenn dieser lokale Kontakt seitens der entsprechenden Authority verlangt wird.
TLD: Damit ist eine Top Level Domain sowohl der Art ccTLD als auch gTLD gemeint, zum Beispiel .com, .net, .it.
Whois oder RDAP: Protokolle, die verwendet werden, um die Möglichkeit zu bieten, öffentlich Einsicht in die bei Informationen zu den bei den RA registrierten Domainnamen zu nehmen.
DNSSEC (Domain Name Security Extension): Es handelt sich um eine Sicherheitserweiterung, die die Überprüfung der Echtheit und Integrität der DNS-Anfragen ermöglicht und so Angriffe der Art „man-in-the-middle“ oder ähnliche anhand eines Systems aus digitalen kryptografischen Signaturen zwischen DNS und Registration Authority (RA) verhindert.

Art. 2 – DOMAINNAMEN-VERWALTUNGSDIENST

Der Domainnamen-Verwaltungsdienst besteht in der Lieferung verschiedener Arten von Diensten seitens Swizzonic an den Kunden, wie in den folgenden Artikeln festgelegt wird.

2.1. Allgemeine Merkmale des Domainnamen-Verwaltungsdienstes

2.1.1. Je nach TLD können die einzelnen Vorgänge an den Domainnamen über folgende Vertriebskanäle erfolgen: online, offline, Online Brand Protection oder Registry-Service (RLS):
(i) Online: Der Kunde kann die Anfrage über den speziellen Bereich, in den er mit seinen eigenen Anmeldeinformationen gelangt, selbstständig übermitteln, sobald er die Registrierung auf der Website www.swizzonic.ch abgeschlossen hat;
(ii) Offline: Der Kunde füllt ein Formular auf der Website www.swizzonic.ch aus und wird von einem Mitarbeiter von Swizzonic kontaktiert, der ihm Anleitungen für den erforderlichen Vorgang gibt oder diesen für ihn ausführt;
(iii) Online Brand Protection (im Folgenden „OBP“): Der Kunde wird von einem speziellen Team unterstützt, das nach der Unterzeichnung des OBP-Vertrags die erforderlichen Vorgänge im Interesse des Kunden durchführt. Die Merkmale des Dienstes finden Sie im OBP-Vertrag;
(iv) Registry-Dienst (RLS): Der von Swizzonic hierzu berechtigte Kunde kann nach der Unterzeichnung des Euromnt-Vertrags die Anfragen entweder über API-Aufrufe an die Verwaltungsplattform der Domains oder anhand anderer von Swizzonic vorgegebener Prozeduren übermitteln.

2.1.2. In jedem Fall nimmt der Kunde zur Kenntnis und stimmt zu, dass Swizzonic je nach dem vom Kunden angegebenen TLD den Vorgang direkt bei der zuständigen Authority oder über einen externen Unterlieferanten erledigen kann. In diesem Fall akzeptiert der Kunde schon jetzt, dass Swizzonic die Daten des Kunden oder des Inhabers der Domain, falls es nicht der gleiche ist, ausschließlich zum Zweck, die verlangten Anfragen in Bezug auf den Domainnamen auszuführen, entweder der Authority oder dem externen Unterlieferanten übermitteln kann. Er verpflichtet sich außerdem, den Dienstbedingungen jenes externen Unterlieferanten sowie den Richtlinien der entsprechenden Registration Authorities zuzustimmen.

2.1.3. Für jede Endung und je nach dem verlangten Vorgang kann der Kunde Swizzonic kontaktieren, um die Details der anwendbaren Prozeduren zu erfahren.

2.1.4. Diese Vorgänge können vom Kunden selbstständig und/oder über andere zu den in den ASB vorgesehenen Bedingungen durchgeführt werden.

2.1.5. Der Auftrag gilt erst nach der Bestätigung seitens der einzelnen RA und der darauf folgenden Mitteilung der Bestätigung von Swizzonic an den Kunden als abgeschlossen.

2.1.6. Der Kunde ist sich bewusst, dass die während der Kaufprozedur sichtbaren Preise nicht als öffentliche Preise anzusehen sind und durch die RA oder den für die Dienstleistung genutzten externen Unterlieferanten geändert werden könnten und der verlangte Vorgang im Fall von Abweichungen erfolglos sein könnte. Im Fall der Ablehnung des Auftrags seitens der RA oder des für die Leistung der Dienste verwendeten externen Unterlieferanten sorgt Swizzonic dafür, den für die unterbliebene Leistung bezahlten Betrag zurückzuzahlen.

2.1.7. Sollte der Kunde keine Inhalte veröffentlicht haben, berechtigt er Swizzonic zur Veröffentlichung einer Courtesy Page, die er jederzeit nach eigenem Ermessen entfernen kann, indem er von seinem Dashboard aus den Hosting-Bereich öffnet. Der Kunde ist sich bewusst, dass Swizzonic für diese Tätigkeit keinerlei Vergütung bezahlt.

2.1.8. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Entscheidung, in den Fällen, in denen der Dienst DNSSEC von Register in Verbindung mit der von der Registrierung oder dem Transfer-in auf Register betroffenen Domain zur Verfügung gestellt wird, die DNS von Register zu verwenden, am Ende der Registrierungs- oder Transfervorgänge (Transfer-in) automatisch die Aktivierung des DNSSEC-Dienstes für jene Domain bedingt. Der Kunde kann den Zustand der Aktivierung des DNSSEC-Dienstes überprüfen und sich entscheiden, ihn selbstständig über den entsprechenden Bereich seines Dashboards zu deaktivieren.

2.1.9. Der Kunde ist sich bewusst, dass er im Fall, dass er – falls verfügbar – den Dienst von DNSSEC unter Verwendung anderer autoritativer DNS als denen von Register einrichten möchten, alleine für die richtige Konfiguration der DNSSEC-Schlüssel bei der RA (DNSSEC-Schlüsselverwaltung) verantwortlich ist und Register von jeder Verantwortung diesbezüglich befreit wird.


2.2. Die Hauptdienste

Die Hauptdienste sind: Registrierung, Registrar-Transfer, Verlängerung, Inhaberwechsel.
(i) Registrierung: Dank der Registrierungsprozedur kann der Kunde die Verfügbarkeit eines Domainnamens bei den verschiedenen zuständigen RA zum im kommerziellen Angebot angegebenen Preisen erhalten. Sie umfasst die Aufrechterhaltung für die Dauer eines Jahres, sofern keine anderen Angaben des Kunden vorliegen (zum Beispiel mehrjähriger Kauf), falls verfügbar. Die Domain muss nach den Regeln der zuständigen RA oder des für die Leistung der Dienste verwendeten externen Unterlieferanten verfügbar und registrierbar sein.
(ii) Registrar-Transfer: Die Registrar-Transfer-Prozedur ermöglicht die Übertragung einer Domain von einem Registrar an einen anderen zum im kommerziellen Angebot angegebenen Preis. Die Domain, für die die diese Prozedur angefordert wird, muss nach den vom bisherigen Registrar und/oder von der zuständigen RA des für die Leistung der Dienste verwendeten externen Unterlieferanten auferlegten Bedingungen übertragbar sein. Der Dienst hat den im kommerziellen Angebot genannten Preis und sofern dem Kunden keine anderen Angaben mitgeteilt wurden, umfasst er die Beibehaltung der Domain für die Dauer von einem Jahr.
(iii) Verlängerung: Damit ist der Antrag um die Verlängerung von Domainnamen bei den verschiedenen zuständigen Authorities oder beim für die Leistung der Dienste verwendeten externen Unterlieferanten zum Preis, der dem Kunden mitgeteilt wurde, gemeint. Sie umfasst die Beibehaltung für die Dauer von einem Jahr, sofern keine anderen Angaben des Kunden vorliegen (zum Beispiel mehrjährige Verlängerung), falls verfügbar, unbeschadet der Vorgaben in Art. 6.
(iv) Inhaber-/Halterwechsel: Die Inhaber-/Halterwechselprozedur ermöglicht die Änderung des Inhabers einer Domain zum im kommerziellen Angebot angegebenen Preis. Diese Prozedur kann je nach Endung gleichzeitig mit dem Registrar-Transfer (zum Beispiel für .it) oder nach dem Registrar-Transfer (zum Beispiel für .com, .net, .org) erfolgen. Die Domain muss entsprechend den Regeln der zuständigen Registration Authority oder des für die Leistung der Dienste verwendeten externen Unterlieferanten an einen anderen Halter übertragbar sein.

2.3. Zusatzdienste

2.3.1. Sollte der Kunde beabsichtigen, den im DNS von Swizzonic registrierten Domainnamen beizubehalten, bietet Swizzonic dem Kunden im Preis inbegriffen die Zusatzdienste entsprechend den Angaben im öffentlichen Angebot auf der Website https://www.swizzonic.ch/domains/ an, die dem Kunden automatisch zur Verfügung stehen.

2.3.2. Die Nutzung des inkludierten E-Mail-Dienstes unterliegt den Geschäftsbedingungen für die E-Mail-Dienste, die auf der Seite https://www.swizzonic.ch/company/legal/oos-email-hosting/ qwveröffentlicht werden und ergänzender Teil dieses vom Kunden gekauften Domain-Dienstes sind. Der Kunde ist in Kenntnis, dass er durch den Abschluss des Kaufs der Domain automatisch den Geschäftsbedingungen des als Zusatzdienst zum gewählten Dienst erhältlichen E-Mails-Dienstes zustimmt.

2.3.3. Die Nutzung des inkludierten Speicherplatzes wird durch die Geschäftsbedingungen des Hosting-Dienstes geregelt, die auf der Seite https://www.swizzonic.ch/company/legal/oos-email-hosting/ veröffentlicht sind und als ergänzender Bestandteil des vom Kunden gekauften Domain-Dienstes anzusehen sind. Der Kunde ist in Kenntnis, dass er durch den Abschluss des Kaufs der Domain automatisch den Geschäftsbedingungen des als Zusatzdienst zum gewählten Dienst erhältlichen Hosting-Dienstes zustimmt.

2.3.4. Im Fall, dass der Kunde auch im Lauf des Verhältnisses beschließen sollte, die Domain an einen anderen Registrar oder einen anderen Domain-Verwaltungsanbieter zu übertragen oder für den Domainnamen andere autoritative DNS-Server als die von Swizzonic zu verwenden, oder die Domain von einer Neuzuweisung oder Streitigkeit oder Löschung betroffen sein sollte, werden die oben genannten Dienste und die entsprechenden Inhalte ohne Möglichkeit einer Rückgewinnung gelöscht. Swizzonic lädt den Kunden daher ein, regelmäßig ein Backup ihrer Inhalte zu erstellen. Es wird außerdem daran erinnert, dass es Aufgabe des Kunden ist, den DNSSEC-Dienst zu überprüfen und deaktivieren, bevor die Domain an andere Registrars übertragen werden oder im Fall, dass eine Änderung des DNS mit anderen autoritativen DNS als denen von Register erfolgt.

2.3.5. Bevor der Kunde die Verschiebung einer Domain von einem Billing zu einem anderen oder, falls möglich, eine Änderung des Halters einer Domain, der sich auf einem anderen Billing befindet, beschließt, ist er verpflichtet, zu überprüfen, welche Dienste in Verbindung mit der Domain nach der Verschiebung oder nach dem Abschluss der Änderung des Halters deaktiviert werden. Swizzonic kann nicht für eventuelle Schäden in Verbindung mit Ausfällen oder Löschungen genannter Dienste zur Verantwortung gezogen werden.

2.3.6. Sollte der Kunde im Fall, dass dieser Dienst von Swizzonic zur Verfügung gestellt wird, das kommerzielle Angebot namens „Domain Express“ wählen, nimmt er zur Kenntnis, dass dieser Dienst Einschränkungen bezüglich der auf der Seite https://www.swizzonic.ch/domains/ beschriebenen Merkmale und Funktionen aufweist, die genauer im entsprechenden Angebot für den Domain Express-Dienst angegeben sind. Sofern dem Kunden keine anderen Angaben geliefert werden, sieht das Angebot ‘Domain Express’ ausschließlich die Möglichkeit vor, dass der Kunde die DNS der Domain verwenden, den „Redirect“-Dienst (oder die Möglichkeit, die Domain an einen Webspace nach eigener Wahl zu leiten; der Webspace ist nicht im Angebot Domain Express enthalten) in Anspruch nehmen sowie ein Jahr Aufrechterhaltung der Domain nutzen kann. Falls sich der Kunde während der Erhaltungsdauer der Domain entschließen sollte, den Dienst von Domain Express durch die Bezahlung des vollen Preises für das neue Angebot auf Domain All Included oder ein anderes Angebot upzugraden, kann der Kunde die im neuen Angebot vorgesehenen Dienste bis zum im Dashboard angegebenen Ablaufdatum in Anspruch nehmen.

2.4 Weitere Dienste

2.4.1. Sogenannte „Premium“-Domains: Wenn die Verfügbarkeit eines Domainnamens online abgefragt wird, könnten dem Kunden andere, sogenannte „Premium“-Domainnamen vorgeschlagen. Der Kunde akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass diese Domains nicht für die Registrierung verfügbare Domains sind, sondern Dritten gehören; der Kauf ist über unsere Website https://www.swizzonic.ch möglich. Swizzonic bietet daher die Möglichkeit, die Inhaberschaft dieser Domains an den Kunden zu übertragen und gleichzeitig ihren Registrar zu ändern, indem sie unter die Verwaltung von Swizzonic übertragen werden. Die „Premium“-Domains haben spezielle Kosten, die im Moment des Auftrags bezahlt werden müssen, unter Vorbehalt eventueller Preisänderungen, die in der Zwischenzeit zwischen dem Datum des Auftrags und dem Abschluss des Kaufs, der im Moment der Zustimmung seitens des Drittens, der Inhaber der Domain ist, erfolgt, vorgenommen werden sollten. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, dem neuen Auftrag durch die Bezahlung der Differenz zum bezahlten Preis zuzustimmen oder mit Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises vom Kauf zurückzutreten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Transfer der Domain nicht sofort erfolgt und sein Abschluss einige Tage dauern kann. Sollte der Transfer nicht erfolgreich sein, werden dem Kunden die im Moment des Auftrags für den Kauf der „Premium“-Domain bezahlten Kosten zurückerstattet.
Im Fall des Kaufs einer sogenannten gTLD „Premium“-Domain berechtigt der Kunde Swizzonic zur Durchführung des Change of Registrant-Vorgangs als Designated Agent im Namen des neuen Halters.

2.4.2 Bewertung von Domains: Im Fall des Antrags um den Dienst der Bewertung von Domains bietet Swizzonic dem Kunde die Möglichkeit, eine Schätzung des Wertes von Domainnamen zu erhalten. Der Kunde akzeptiert und ist sich bewusst, dass die von diesem Dienst betroffenen Domains nicht für die Registrierung oder den Transfer verfügbar sind, da sie zum Zeitpunkt des Antrags in der Verfügbarkeit Dritter sind. Der Kunde akzeptiert, dass Swizzonic auch auf andere Lieferanten für die Leistung des Dienstes zurückgreifen kann. Die von Swizzonic erstellte Schätzung könnte nicht dem Marktwert des Domainnamens oder dem Wert, den der Inhaber der Domain diesem zuweist, entsprechen. Es versteht sich daher, dass der tatsächliche Inhaber der Domain frei über einen eventuellen Kaufpreis entscheiden kann. Der Kunde akzeptiert und ist sich bewusst, dass diese Bewertung auf keine Weise bindend ist und dass Swizzonic keine Verantwortung für die Angemessenheit/Richtigkeit der Bewertung/Schätzung des Domainnamens übernimmt. Im Fall, dass der Kunde nach erhaltener Bewertung daran Interesse hat, mit dem Versuch des Kaufs des Domainnamens vom aktuellen Inhaber fortzufahren, hat er die Möglichkeit, die Übernahme ausschließlich über unseren Online Brand Protection-Dienst zu beantragen. Informationen finden Sie auf unserer Website https://www.swizzonic.ch. Der Kunde stimmt zu, dass er im Fall, dass der Kunde sich entscheidet, nicht mit der Übernahme der Domain fortzufahren, oder die Prozedur nicht erfolgreich ist, keinerlei Anspruch auf irgendeine Form von Rückzahlung oder Entschädigung hat.

2.4.3 Lokale Präsenz: Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass im Fall, dass der lokale Präsenzdienst (der zu den Zwecken dieses Abschnitts auch „Lokaler Dienst“ oder „Lokale Präsenz“ genannt wird) erforderlich ist, dieser Dienst darin bestehen kann, je nach Endung einen Admin-C vor Ort und/oder, falls erlaubt, einen Registranten vor Ort zu liefern, aber nicht darauf beschränkt ist. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass der Admin-C und/oder der Registrant vor Ort in der öffentlichen Datenbank Whois aufscheinen und die entsprechenden Voraussetzungen entsprechend den Bestimmungen der zuständigen Behörden erfüllen werden. Sollte Swizzonic den lokalen Dienst anbieten und im Fall von gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, in die der genannte lokale Ansprechpartner für Fragen bezüglich der registrierten Domain verwickelt wird, verpflichtet sich der Kunde, die durch das Verfahren entstehenden Gerichtskosten zurückzuerstatten. Außerdem möchte Swizzonic Sie darüber informieren, dass der lokale Dienst nicht angeboten wird, wenn die Domain von jemand anderem als Swizzonic verwaltet wird. Sollte der Kunde die Domain daher an einen anderen Registrar übertragen wollen, verpflichtet er sich, neue lokale Daten (entweder örtlicher Admin-C und/oder der örtliche Registrant) zu liefern. In keinem Fall kann Swizzonic für das Unterbleiben der Zustimmung zum Transfer der Domain an einen anderen Registrar zur Verantwortung gezogen werden, sollte der Kunde Swizzonic nicht zuvor die neuen Daten des lokalen Kontakts geliefert haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Bedingungen in Bezug auf den lokalen Dienst durch Vereinbarungen ergänzt werden könnten, die von Mal zu Mal dem Kunden vorgelegt und mit den einzelnen Lieferanten des Dienstes unterschrieben werden müssen, damit der Dienst geliefert werden kann.
Der Kunde verpflichtet sich, im Fall, dass er einen Inhaberwechsel für eine Domain mit dem Dienst der lokalen Präsenz beantragt, die von der Authority verlangten Voraussetzungen bei der Mitteilung der neuen Inhaberdaten einzuhalten, und ist sich bewusst, dass der Inhaberwechsel die Beendigung des genannten Dienstes der lokalen Präsenz bewirkt.


Art. 3 - ABLAUFDATUM EINER DOMAIN

3.1. Der Kunde ist der allein für die Verlängerung der Domain vor dem Ablaufdatum verantwortlich. Nach dem Ablaufdatum der Domain werden alle damit verbundenen Dienste deaktiviert und die entsprechenden darauf vorhandenen Inhalte (Hosting, eventuelle E-Mail-Adressen usw.) gelöscht. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass er nach dem Ablaufen der Domain jeden Anspruch darauf verliert.

3.2. Für die gTLD, für die Register S.p.A. (IANA ID 168, in Whois/RDAP der Domain genannt) der Registrar der Domain ist, kann Swizzonic dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Domain während der sogenannten „Expiration Period“ um 20 Tage nach dem Ablaufdatum zu verlängern, sofern dies nach den Regeln der RA zulässig ist. In jedem Fall muss der Kunde Swizzonic die Kosten und die eventuellen weiteren Ausgaben für die verspätete Verlängerung bezahlen und die Verlängerungsprozedur innerhalb der oben genannten Fristen abschließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Swizzonic nicht für einen erfolgreichen Ausgang der Verlängerung der Domain während der oben genannten Expiration Period garantiert.

3.3. Während der Expiration Period kann Swizzonic eine Courtesy-Seite mit Werbung auf der Domain des Kunden veröffentlichen. Für diese Tätigkeit bezahlt Swizzonic dem Kunden keinerlei Vergütung.

3.4. Am Ende der Expiration Period wird die Domain in den Zustand „Redemption period“ versetzt. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Domain wieder zurückzuerlangen, indem er die entsprechenden Kosten und eventuelle zusätzliche Gebühren zahlt. Wird die Domain vom Kunden während der Redemption Period nicht zurückgekauft, wird sie von der Authority gelöscht und kann von allen registriert werden. Swizzonic weist jede Verantwortung für den Fall zurück, dass die Domain von Dritten registriert werden sollte. Der Kunde ist allein für das Unterbleiben der Verlängerung der Domain innerhalb der vorgeschriebenen Fristen und für alle Folgen, die sich daraus ergeben sollten, verantwortlich.

3.5. Für die gTLDs, für die Register S.p.A. (IANA ID 168, in Whois/RDAP der Domain genannt) Registrar der Domain ist, akzeptiert der Kunde offiziell, sofern dies von den Regeln der RA erlaubt ist, dass sich Swizzonic nach dem Ablaufdatum der Expiration Period das Recht vorbehält, im eigenen Ermessen eine der folgenden Alternativen zu wählen:
A. das Eigentum der abgelaufenen Domain im eigenen Namen oder im Namen einer der Gesellschaften der eigenen Gruppe zu übertragen und die Domain im eigenen Namen zu verlängern. Der Kunde akzeptiert daher, dass Swizzonic oder eine der Gesellschaften der Gruppe Swizzonic zum Registranten dieser Domain wird und dadurch alle entsprechenden Rechte erhält. Nur in diesem Fall gewährt Swizzonic dem Kunden eine weitere Möglichkeit, die Domain innerhalb der 90 auf das ursprüngliche Ablaufdatum folgenden Tage zurückzuerlangen, indem er die Kosten für diesen Vorgang bezahlt. In diesem Fall überträgt Swizzonic die Inhaberschaft der Domain wieder an den Kunden. Falls der Kunde am Ende dieser 90-tägigen Zusatzzeit dieses Recht nicht ausübt, hat er die Domain verlassen und auf sein Interesse und die Nutzung dieses Domainnamens verzichtet; oder
B. die abgelaufene Domain auf Kosten von Swizzonic zu verlängern, ohne die Daten in Whois zu ändern, nachdem die ausdrückliche Zustimmung des Kunden eingeholt wurde. In diesem Fall werden alle mit der Domain verbundenen Dienste (Hosting, E-Mail usw.) deaktiviert und Swizzonic kann eine Courtesy-Seite mit Werbung auf der Domain des Kunden veröffentlichen. Für diese Tätigkeit bezahlt Swizzonic dem Kunden keinerlei Vergütung. Der Kunde bleibt der Inhaber der Domain und kann im Zeitraum, in dem die Domain auf Swizzonic aktiv bleibt, diese wieder verwalten, indem er zu den Bedingungen und den Preisen, die im Moment der Anfrage des Kunden angewendet werden, für die Verlängerung bezahlt.
Der Kunde akzeptiert offiziell, dass die Wahl, eine oder keine der oben genannten Optionen anzuwenden, ausschließlich im Ermessen von Swizzonic liegt. Der Kunde verzichtet auf jedes Recht auf Beanstandungen oder Forderungen in diesem Sinn.

3.6. Für den ccTLD läuft das Ablauf- und Freigabeverfahren der Domain entsprechend den von der entsprechenden RA festgelegten Regeln ab.


Art. 4 –RICHTLINIEN UND PROZEDUREN

4.1. In Bezug auf alle Domainnamen-Endungen verpflichtet sich der Kunde, vor der Anfrage um einen Vorgang an einem Domainnamen die von ICANN (www.icann.org), von den entsprechenden RA, von den Registrars, von den für die Leistung der Dienste verwendeten Unterlieferanten vorgesehenen Bedingungen, Standards, Richtlinien, Prozeduren und Praktiken, die auf ihren Websites eingesehen werden können, zu kennen und einzuhalten. Die Adresse dieser Websites sind auch unter dem Link http://www.iana.org/domains/root/db sowie auf der Seite von Swizzonic https://www.swizzonic.ch/company/legal/tld-gtld-Richtlinien/ verfügbar.

4.2. Unbeschadet der Vorgaben in den ASB erklärt der Kunde, im Fall einer Anfrage um Dienste im Auftrag Dritter den Registranten die Links zu den oben angegebenen Seiten geliefert zu haben, und verpflichtet sich, die Zustimmung der Registranten zu den für die verlangten Vorgänge vorgesehenen Richtlinien, Regeln und Prozeduren sowie den Bedingungen von ICANN, der RA, der Registrars und der für die Leistung der Dienste verwendeten Unterlieferanten einzuholen.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen für jede Endung zu überprüfen, bevor er den Kauf eines mit einem oder mehreren Domainname(n) verbundenen Dienstes beantragt. Sollte der Kunde die verlangten Voraussetzungen nicht erfüllen und daher nicht zur Registrierung und/oder Beibehaltung und/oder zum Transfer des oder der Domainname(n) berechtigt sein, hat der Kunde kein Anrecht auf die Rückerstattung des bezahlten Betrags. Swizzonic berechtigt den Kunden nur im Fall, dass der Dienst nicht von den RA verrechnet wurde, einen anderen Domainnamen zu bestellen oder einen anderen Dienst zu kaufen, der den gleichen Preis des ursprünglich bestellten Dienstes hat, für den der Auftrag aufgrund nicht Swizzonic zuzuschreibender Ursachen nicht abgeschlossen werden konnte.

4.4. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, die für den Verwaltungsdienst der Domainnamen verlangten Tätigkeiten auszuführen, die je nach Endung unterschiedlich sein können und dem Kunden während der Erledigung des Auftrags zur Kenntnis gebracht werden. Manchmal können diese Vorgänge erfordern, dass der Kunde direkt von den zuständigen Authorities oder anderen Unterlieferanten, auf die Swizzonic zurückgreift, verlangte Handlungen ausführt, deren Nichterfüllung oder unvollständige Erfüllung ohne Einhaltung der in den Regelungen der einzelnen Authorities oder anderen Unterlieferanten vorgesehenen Fristen oder Modalitäten den positiven Ausgang des Vorgangs verhindern kann. In keinem Fall ist Swizzonic dafür verantwortlich, sollte der Kunde die Tätigkeiten, zu denen ihn Swizzonic aufgefordert hat, nicht innerhalb der angegebenen Fristen durchführen. In diesem Fall behält sich Swizzonic das Recht vor, den vom Kunden im Moment des Kaufs des Dienstes bezahlten Betrag einzubehalten. Außerdem erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass diese Bedingungen, Standards, Richtlinien und Prozeduren seitens der RA und/oder für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten Änderungen unterzogen werden können, die sich auch der Kunde einzuhalten verpflichtet.

4.5. Der Kunde erklärt, sich bewusst zu sein, dass ein Domainname erst in dem Moment als zugewiesen angesehen werden kann, in dem der Antragsteller in der öffentlichen Datenbank der zuständigen RA als Halter der Domain aufscheint. Bis zu jenem Moment ist der Ausgang der Prozedur ungewiss. Swizzonic oder die von Swizzonic beauftragte Einrichtung bearbeitet die Anträge auf den Domainnamen-Verwaltungsdienst unter strenger Einhaltung der chronologischen Reihenfolge der eingegangenen Anträge, sofern sie von einer gültigen Zahlungsanweisung begleitet werden. Swizzonic hat zu diesem Zweck eine Prozedur eingerichtet, aus der eindeutig das Empfangsdatum jedes Antrags hervorgeht. Swizzonic kann daher nicht gewährleisten, dass die Vorgänge an den Domainnamen innerhalb einer im Voraus festgelegten Anzahl von Tagen gesendet werden oder die Anträge erfolgreich sind: Es kann nur gewährleistet werden, dass Swizzonic oder ein eventueller Beauftragte an den Arbeitstagen und während der Arbeitszeiten die übernommenen Aufgaben unter Einhaltung der chronologischen Reihenfolge der eingegangenen Anträge erledigt. Swizzonic erklärt außerdem, dass die Validierung der Bezahlung im Fall der Bezahlung mit Postüberweisung oder einer anderen zeitlich verzögerten Modalität beim Erhalt des Nachweises der erfolgten Zahlung abgeschlossen wird und die Gesellschaft daher nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, sollte die Domain, für die der Vorgang verlangt wird, in der Zwischenzeit nicht mehr bei der zuständigen Authority verfügbar sein.

4.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und verpflichtet sich, gemäß den Richtlinien von ICANN das Datum und die Uhrzeit der Registrierung des Domainnamens aufzuzeichnen und bei Anträgen seitens des Registrars oder der Authority einen Nachweis zu liefern.

4.7. Sofern keine anders lautende schriftliche Genehmigung vorliegt, verpflichten sich der Kunde und der Registrant, die Logos, Markenzeichen und Unterscheidungsmerkmale von ICANN, von Swizzonic, der von ICANN zugelassenen Registrars und der für die Leistung der Dienste verwendeten Unterlieferanten nicht zu verwenden. Außerdem verpflichten sich der Kunde und der Registrant ausdrücklich, sich nicht als Registrar auszugeben.

4.8. In Bezug auf bestimmte Domainnamen können die entsprechenden RA die Registrierung des Domainnamens ausschließlich Personen/Einrichtungen (Owner oder Admin-C) vorbehalten, die über eine stabile örtliche Vertretung verfügen, die entsprechend den Vorschriften der Gerichtsbarkeit, in der die für die Registrierung zuständige RA ihren Sitz hat, gegründet wurde. Der Kunde muss zu diesem Zweck alle Informationen zur Organisation des Inhabers der Domain mit genauer Angabe eventueller zur Registrierung berechtigter Zweigniederlassungen und/oder örtlicher Vertretungen liefern.

4.9. Der Kunde wurde informiert und nimmt zur Kenntnis, dass es vorbehaltene Domainnamen gibt, die daher nicht zugewiesen werden können, wie etwa geografische und der öffentlichen Verwaltung vorbehaltene Domainnamen. Nicht zugewiesen werden können außerdem Domains mit pornografischen oder blasphemischen, rechtswidrigen oder in jedem Fall nicht von der RA zugelassenen Namen. Im Fall des Registrierungsantrags nimmt der Kunde daher zur Kenntnis und akzeptiert, dass die zuständige RA jene Domains nicht zuweisen oder löschen wird, und befreit Swizzonic, Registrar und die RA von jeder Verantwortung diesbezüglich. Der Kunden berechtigt diese ab sofort, in jenen Situationen die vom Kunden für die Registrierung jener Domains bezahlten Beträge nicht zurückzuzahlen.

4.10. In jedem Fall ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, alle von der RA und/oder von Swizzonic im Lauf der Prozeduren für die Registrierung, den Transfer und die Änderung von Daten verlangten Informationen richtig einzugeben oder mitzuteilen (Offline-Vorgänge/OBP), folglich kann im Fall von Fehlern, die im alleinigen Ermessen der Authority die Unterlassung der Registrierung oder die Löschung der registrierten Domain bewirken können, Swizzonic nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

4.11. Der Kunde wurde informiert, dass einige RA von den Registrars verlangen, die für die Identifizierung der vom Kunden ausgeführten Vorgänge erforderlichen Log-Dateien auf ihren eigenen Servern aufbewahren, und dass diese Daten auf deren Anfrage an ICANN, an die RA und/oder an den Registrar für die Prüfungstätigkeiten, für die sie zuständig sind, übermittelt werden können.

4.12. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er im Fall von Tätigkeiten, die er im Auftrag Dritter ausführt, alle notwendigen Genehmigungen eingeholt hat, um jeden in diesem SA vorgesehenen Vorgang in Bezug auf die Domains durchzuführen, auch in Bezug auf geltende Datenschutzvorschriften. Der Kunde akzeptiert außerdem, dass die Inhaberdaten der Domain den RA und externen Lieferanten, auf die Swizzonic zurückgreift, mitteilt und sie in der öffentlichen Datenbank Whois/RDAP der RA der Domainnamen entsprechend der einzelnen Spezifikationen der verschiedenen RA aufscheinen. Der Kunde kann Einsicht in die Datenschutzinformationen der einzelnen RA nehmen, um die von jeder einzelnen angewendeten Verarbeitungsmodalitäten zu überprüfen. Sollte der Kunde im Auftrag Dritter oder von Endkunden tätig sein, verpflichtet er sich, alle geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Kunde übernimmt jede Verantwortung und hält Swizzonic und den Registrar der Domain diesbezüglich komplett schadlos.

4.13. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Registrar und/oder die RA verpflichtet sind, bei einer von Icann für die Dienste von Escrow zugelassenen Gesellschaft eine Kopie der Registrierungsdaten der gTLD-Domains aufzubewahren.
Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis und akzeptiert unter Befreiung von Swizzonic, des Registrars und der RA von jeder diesbezüglichen Verantwortung, dass der Registrar und/oder die RA bei oben genannter Gesellschaft eine Kopie mit den Inhaberdaten der gTLD-Domains hinterlegen müssen.
Swizzonic informiert, dass die Kopie der für die Registrierung eines Domainnamens erforderlichen Daten für die gTLD, für die Register S.p.A. Register S.p.A. (IANA ID 168, in Whois/RDAP der Domain genannt) der Registrar der Domain ist, in Escrow bei der von ICANN akkreditierten Gesellschaft NCC Group Software Resilience (NA) LLC (ehemals Iron Mountain Intellectual Property Management Inc) hinterlegt ist.

4.14. Außerdem erklärt der Kunde, dass er befugt wurde, den vom Registrant der Domain erhaltenen Auth-info-Code zu benutzen und daher berechtigt zu sein, in seinem Namen und Auftrag alle Verwaltungsvorgänge der entsprechenden Domain durchzuführen. Der Kunde erklärt daher, dass er Swizzonic, den Registrar und die RA der Domain gegenüber allen Forderungen, die Dritte diesbezüglich stellen könnten, schad- und klaglos halten möchte. Der Kunde ist schließlich unterrichtet und berechtigt Swizzonic und den Registrar ausdrücklich, den Registranten Mitteilungen zum Dienst oder verwandten Diensten zu senden. In diesem Kontext wurde der Kunde informiert und stimmt zu, dass die Registranten in Kenntnis des Registrars der Domain gelangen werden.

4.15. Im Fall von Domains, die im Auftrag Dritter verwaltet werden, verpflichtet sich der Kunde, den Registrar der Domain auf Anfrage des Registranten anzugeben.

4.16. An jedes mit der Registrierung des Domainnamens verbundenes oder darauf folgendes Ereignis werden die Regeln und technischen Prozeduren angewendet, die in dem Moment gelten, in dem der vom Kunden angeforderte Vorgang ausgeführt wird.

4.17. Prozedur zur Änderung des Registranten (von ICANN verwaltete gTLD-Domains):
4.17.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er für jede Änderung bezüglich des Vor- und Nachnamens, der Organisation/Gesellschaft und/oder E-Mail-Adresse des Registranten einer von ICANN verwalteten gTLD-Domain die im Folgenden beschriebene Prozedur im Einklang mit den Vorgaben von ICANN zum Thema (https://www.icann.org/resources/pages/transfer-policy-2016-06-01-en) („Richtlinie“) zur Anwendung kommt.
4.17.2. Begriffsbestimmungen
- „Änderung des Registranten“: Eine wesentliche Änderung folgender Daten ist gemeint:
• Name des Registranten;
• Organisation des Registranten;
• E-Mail des Registranten;
• Verwaltungskontaktdaten, falls es keine E-Mail-Adresse des Registranten gibt;
- „Wesentliche Änderung“: Eine Änderung, die nicht einfach als Korrektur eines Tippfehlers des Vornamens, Nachnamens oder der Organisation angesehen werden kann, oder jede an der E-Mail-Adresse durchgeführte Änderung ist gemeint;
- „Aktueller Registrant“: Die Einrichtung oder Person, auf deren Namen der Domainname im Moment der Anfrage um Wechsel des Registranten lautet, ist gemeint.
- „Neuer Registrant“: Die Einrichtung oder Person, welcher der aktuelle Registrant vorschlägt, die Registrierung des Domainnamens zu übertragen, ist gemeint.
- „Transfer Lock Period“: Der 60-tägige Zeitraum ab dem Datum des Abschlusses der Vorgänge im Rahmen der Änderung des Registranten ist gemeint, während dessen die Domain nicht an einen anderen Registrar übertragen werden kann.
4.17.3. Verfahren
Für die Anfragen um die Änderung des Registranten erhalten Swizzonic oder der Registrar die Bewilligung zum Fortfahren vom aktuellen und vom neuen Registrant.
Der neue Registrant verpflichtet sich, das Registration Agreement des Registrar zu akzeptieren, das an der Adresse https://www.swizzonic.ch/company/legal/oss-domain-registrierung/ bzw. für die von einem anderen Registrar als Swizzonic verwalteten Domains unter folgender Adresse verfügbar ist: https://www.swizzonic.ch/company/legal/tld-gtld-Richtlinien/

Der aktuelle Registrant erklärt, in Kenntnis der Tatsache zu sein, dass er mit der Befreiung von Swizzonic und des Registrar der Domain vor jeder diesbezüglichen Verantwortung im Fall, dass er beabsichtigt, die Domain an einen anderen Registrar zu übertragen, diesen Vorgang des Registrar-Transfers vor der Änderung des Registranten ausführen muss, um die Transfer Lock Period zu vermeiden.
Der Registrar sorgt dafür, die erfolgte Änderung des Registranten per E-Mail sowohl dem neuen Registranten als auch dem aktuellen Registranten innerhalb von 1 Arbeitstag ab dem Datum des Abschlusses der Vorgänge in Verbindung mit der Änderung des Registranten mitzuteilen. Dabei muss er die Domains, für welche die Änderung des Registranten beantragt wurde, und eine Kontaktadresse für eventuelle Klarstellungen angeben.
4.17.4. Von der oben beschriebenen Prozedur ist auf Anforderung von Swizzonic abzuweichen, indem sie durch eine andere Prozedur ersetzt wird, in deren Kenntnis der Kunde nach der Anfrage gesetzt wurde.

4.18 Beanstandungen in Bezug auf die Zuweisungen von Domainnamen:
Swizzonic weist den Kunden darauf hin, dass im Fall von Beanstandungen in Bezug auf die Zuweisung von Domainnamen die allgemeinen Regeln der zuständigen RA zur Anwendung kommen. Im Fall von Beanstandungen in Bezug auf die Zuweisung aller TLD, für die die zuständigen Authorities von ICANN bestimmte Richtlinien übernommen hat, kommen die über die Adresse http://www.icann.org/udrp/udrp.htm einsehbaren Uniform Domain Name Dispute Resolution Policies (UDRP) zur Anwendung.
Im Fall eines Streitfalls bezüglich der Verwendung eines Domainnamens verpflichtet sich der Halter, so gut wie möglich zusammenzuarbeiten und vor den Gerichten des Domizils des Halters und des rechtlichen Firmensitzes des Registrar sowie vor eventuellen weiteren zuständigen Gerichtsbarkeiten zu erscheinen. Außerdem muss der Registrar das Uniform Rapid Suspension („URS“)-Verfahren oder Ersatzverfahren sowie alle weiteren anwendbaren Verfahren zur Streitbeilegung entsprechend den Forderungen der Registration Authorities einhalten.


Art. 5 - DATEN DES KUNDEN

5.1. Der Kunde (Registrant/Halter oder Antragsteller) muss Swizzonic genaue und verlässliche Details zu folgenden Kontaktinformationen des Registranten liefern: Vor- und Nachname, Postanschrift, vom Registranten persönlich verwendete, funktionierende und regelmäßig kontrollierte E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (falls verfügbar). Außerdem muss er die Namen der primären und sekundären Server sowie Vor- und Nachname, Postanschrift, funktionierende und regelmäßig kontrollierte E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (falls verfügbar) des Ansprechpartners für Technik und Verwaltungsfragen. Sollte der Registrant eine Gesellschaft oder ein Verein sein, müssen Swizzonic außerdem die Firmenbezeichnung oder der Firmennamen, die Ust-IdNr. sowie der Name einer Person, die berechtigt ist, im Auftrag der juristischen Person kontaktiert zu werden, geliefert werden.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, die oben angegebenen Daten sowohl in Bezug auf Kunden als auch in Bezug auf Dritte, in deren Name oder Auftrag der Kunde zu handeln berechtigt ist, immer auf dem neuesten Stand zu halten und sie im Fall einer Änderung zeitgerecht und in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen zu aktualisieren.

5.3. Swizzonic hat das Recht, den Kunden jederzeit um Bestätigung zu fragen und/oder Prüfungen bezüglich der Verlässlichkeit der mitgeteilten Daten durchzuführen oder vom Kunden die Bestätigung zu verlangen, dass er die Daten auf dem aktuellen Stand hält. Dies gilt auch in Bezug auf ursprünglich vom Kunden gelieferte Daten von Dritten. Falls der Kunde willentlich falsche oder unzuverlässige Informationen eingibt oder die Daten nicht innerhalb von 3 Tagen ab der Änderung aktualisiert oder nicht innerhalb von 5 Tagen ab der Anfrage nach der Vertrauenswürdigkeit antwortet, hat Swizzonic das Recht, den Dienst auszusetzen und den Domainnamen auszusetzen und/oder zu löschen, da dieses Verhalten einen Vertragsbruch seitens des Kunden darstellt. Swizzonic hat außerdem unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen das Recht, vom Kunden jederzeit die Bestätigung zu verlangen, dass die Daten auch in Bezug auf ursprünglich vom Kunden gelieferte Daten von Dritten auf den aktuellen Stand gebracht wurden.

5.4. Unbeschadet der vorangehenden Vorgaben haftet der Kunde gegenüber Swizzonic und gegenüber eventuellen Dritten und befreit Swizzonic, den Registrar und die RA ausdrücklich vor allen nachteiligen Folgen, die durch die Nichtbeachtung der Vorgaben in diesem Artikel entstehen sollten.

5.5. Jeder Halter, der beabsichtigt, die Nutzung des Domainnamens Dritten zu gewähren, bleibt weiterhin Halter und ist dafür verantwortlich, seine vollständigen Daten zu liefern und die Kontaktdaten zu technischen und administrativen Zwecken auf dem laufenden Stand zu halten, um die Lösung eventueller Probleme in Bezug auf den Domainnamen zu erleichtern. Der Halter, der die Nutzung eines Domainnamens gewährt, wird auf der Grundlage dieser Bestimmungen im Fall einer unrechtmäßigen Verwendung des Domainnamens verantwortlich sein, außer, er gibt die Identität und die Kontaktdaten des Lizenznehmers innerhalb von 7 Tagen demjenigen bekannt, der den Nachweis für das Vergehen liefert.



Art. 6 - WEITERE PFLICHTEN UND VERANTWORTUNGEN DER VERTRAGSPARTNER

6.1. Swizzonic verpflichtet sich, den Dienst unter Beachtung der Vereinbarungen in diesem Serviceauftrag und den darin erwähnten Dokumenten zu liefern und übernimmt keine Verantwortung außer der ausdrücklich darin festgelegten.

6.2. Im Rahmen der auferlegten oder aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften resultierenden Beschränkungen imperative übernimmt Swizzonic keine Verantwortung gegenüber dem Kunden, dem Registranten oder Dritten für direkte oder indirekte Schäden oder von ihnen erlittene Nachteile (einschließlich beispielsweise, aber nicht ausschließlich aller eingetretenen Vermögenseinbußen oder entgangenen Gewinne, Gewinneinbußen, Geschäftsverluste oder Senkungen des Wertes und/oder ähnlichen Verluste, oder den Verlust von Vermögenswerten/Wertverlust, oder den Verlust von Domainnamen, oder entgangene Verträge, oder den Nutzungsausfall oder den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Informationen, oder Schäden an Hardware, Software oder an Datenbänken oder alle Arten von besonderen, indirekten oder daraus folgenden Schäden oder wirtschaftlichen Verlusten tout court), die von der Leistung der Dienste oder der Ausführung dieses Serviceauftrags abhängen oder damit verbunden sind. Hiervon ausgenommen sind direkt Swizzonic zuzuschreibende Fälle bei Vorsatz oder schwerer Fahrlässigkeit. Die vertragliche verschuldensabhängige Haftung von Swizzonic ist in jeden Fall auf den Preis beschränkt, den der Kunde für den gekauften Dienst bezahlt hat. Die in diesem SA vorgesehenen Haftungsbeschränken gelten auch für den Registrar und die RA der Domains Im vollsten rechtlich zulässigen Umfang.

6.3. Der Kunde ist informiert, dass er im Fall, dass er bei der Registrierung kein DNS von Swizzonic, sondern eigene DNS verwendet, selbst für die Konfiguration der DNS zuständig ist und dafür aufkommen muss und verantwortlich ist und dass die Authority im Fall einer falschen Konfiguration die Domain nach 30 Tagen ab der Registrierung oder einer eventuellen Wiederherstellung ohne Vorankündigung der DNS und/oder der zuvor vorhandenen Konfigurationen löschen kann.
Allgemeiner wird daran erinnert, dass die RA im Fall einer falschen Konfiguration der DNS den Abschluss des verlangten Vorgangs nicht erlauben könnte. Der Kunde übernimmt daher die Verantwortung für die richtige Konfiguration der DNS.

6.4. Während der Prozedur der Änderung des Registrar und/oder Inhabers/Halters kann der Kunde entscheiden, ob er die im Moment der Anfrage geltenden DNS beibehalten oder auf die von Swizzonic umsteigen möchte. Dieser Vorgang ist im für den Dienst festgelegten Preis inbegriffen. Swizzonic informiert den Kunden, dass für den Vorgang der Änderung des Registrar und/oder Inhabers/Halters mindestens 5 (fünf) Arbeitstage ab dem Empfang der Anfrage und eventueller für den Abschluss des Vorgangs notwendiger Informationen und/oder Dokumente erforderlich sind.

6.5. Im Fall eines Transfer-in-Vorgangs erklärt der Kunde, dass er weiß, dass es Unterbrechungen bei der DNS-Auflösung und/oder den mit der Domain verbundenen Diensten wie zum Beispiel dem E-Mail-Dienst oder Hosting geben könnte. Dem Kunden wird empfohlen, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um eventuelle Dienstausfälle auf ein Minimum zu beschränken, auch, indem er im Vorhinein prüft, welche Dienste es in Verbindung mit der vom Transfer betroffenen Domain gibt und welche Prozeduren beim alten und neuen Anbieter daran anwendbar sind. Insbesondere wird daran erinnert, dass es Aufgabe des Kunden ist, den Dienst von DNSSEC zu überprüfen und eventuell zu deaktivieren, bevor er die Domain an Register überträgt, falls er die autoritativen DNS von Register wählt.

6.6. Swizzonic kann nicht für eventuelle Verzögerungen oder Dienstausfälle zur Verantwortung gezogen werden, die nach vernünftigem Ermessen außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die den Prozeduren der RA oder dem Vorgehen anderer in den Prozess des Transfers und/oder in die Verwaltung der vom Kunden verlangten Vorgänge involvierter Registrar oder Anbieter zuzuschreiben sind.

6.7. Die Tätigkeit von Swizzonic besteht daher darin, die Anfrage des Kunden an die zuständigen Organe zu übermitteln, die mit der Verwaltung des verlangten Vorgangs beauftragt sind. Der Kunde erklärt daher, dass er sich bewusst ist, dass Swizzonic nicht in der Lage ist, die Registrierung und/oder die Änderung des Registrar und/oder die Änderung des Registrar, des Inhabers/Halters der gewünschten Domainname ist (Verpflichtung zum Ergebnis) zu gewährleisten, sondern nur gewährleisten kann, dass die gebührende Sorgfalt angewendet wird, damit die Anfragen des Verwaltungsdienstes der Domainnamen an die für die Verwaltung des Registrierungs- und/oder Änderungsantrags übermittelt werden (Verpflichtung zur Sorgfalt). Der Kunde ist sich bewusst, dass für diese Anfragen Kosten für Swizzonic anfallen könnten, die unabhängig vom Erfolg die gleichen sind. Der Kunde stimmt daher ab sofort zu, dass Swizzonic im Fall eines erfolglosen Ausgangs des verlangten Vorgangs aufgrund von Ursachen, die nicht dem Handeln von Swizzonic zuzuschreiben sind, das Recht auf die Entschädigung des Anteils, der über die eventuell von Swizzonic bestrittenen Kosten hinausgeht, hat.

6.8. Swizzonic erinnert daran, dass es für eine erfolgreiche Registrierung und/oder Änderung des Registrar und/oder Inhabers/Halters der Domain erforderlich ist, dass die in genannter Registrierungs- und/oder Änderungsprozedur (ebenso wie in den erforderlichen Unterlagen) eingegebenen Daten alle verlangten Angaben vollständig enthalten und mit den vom Kunden beim Kauf des Dienstes angegebenen übereinstimmen.

6.9. Der Kunde ist sich außerdem bewusst, dass der von ihm angeforderte Vorgang verweigert oder nicht angenommen oder später seitens der Authorities aufgehoben werden könnte (zum Beispiel aufgrund fehlender Voraussetzungen im Fall von vorbehaltenen Domains oder aufgrund von Entscheidungen im Ermessen der RA); dass die Anfrage aufgrund technischer Probleme, Verspätungen in Verbindung mit den Prozeduren der entsprechenden zuständigen Authorities usw. erfolglos sein könnte. Der Kunde ist im Fall der Anfrage um die Änderung des Registrar informiert, dass die Prozedur der Änderung des Registrar im Fall, dass er Swizzonic irrtümlich auch Daten mitteilen sollte (insbesondere Vor- und Nachname oder die Firmenbezeichnung im Fall von Gesellschaften/Organisationen; E-Mail-Adresse des Inhabers oder Admin-C), die auch nur leicht von den zuvor angegebenen abweichen, von den RA gesperrt werden könnten. Um in dieser Situation die Sperre der Prozedur zu vermeiden, berechtigt der Kunde ab sofort Swizzonic, den RA die genauen Daten mitzuteilen, die aus dem öffentlichen Whois/RDAP-Register hervorgehen, falls verfügbar.

6.10. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Swizzonic im Fall, dass die Domain im Lauf des Verhältnisses an einen anderen Registrar übertragen werden sollte, nicht verpflichtet ist, den Betrag zur Gänze oder teilweise noch sonst eine Summe an den Kunden zurückzugeben.

6.11. Swizzonic haftet außerdem auf keine Weise für die richtige Zuweisung des Ablaufdatums des Domainnamens, der von den Regeln der entsprechenden RA abhängt.

6.12. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Swizzonic sich das Recht vorbehält, die Verlängerung der Domains bei den entsprechenden RA oder den anderen für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten im Moment, in dem die Domain entsprechend Whois abläuft, oder im Moment, in dem der Auftrag fertiggestellt und vom Kunden bezahlt wurde, zu bearbeiten. In jedem Fall nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das Ablaufdatum des Domainnamens das im whois/RDAP der RA angegebene ist, auch, wenn ein Unterschied zwischen letztgenanntem und dem auf dem Dashboard von Swizzonic gezeigten besteht.

6.13. Sollte sich der Kunde für eine mehrjährige Registrierung/Verlängerung entschieden haben, hat Swizzonic das Recht, die Domain direkt für die vom Kunden angeforderte Anzahl an Jahren oder im Moment der entsprechenden jährlichen Ablaufdaten bis zum letzten vom Kunden verlangten Ablaufdatum zu registrieren/verlängern.

6.14. Im Fall eines Transfer-outs an einen anderen Anbieter ist der Kunde verpflichtet, sich anhand der Einsichtnahme in whois/RDAP des tatsächlichen Ablaufdatums der Domain zu vergewissern. Sollte genanntes Ablaufdatum nicht mit der letzten Frist der mehrjährigen Verlängerung übereinstimmen, hat er keinerlei Anspruch auf Forderungen Swizzonic gegenüber für die bezahlten Beträge.

6.15. Der Kunde erklärt, dass er anhand der Registrierung und/oder der Verwendung des Domainnamens kein Urheberrecht und keine geistigen Eigentumsrechte oder gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Swizzonic kann jederzeit auch per E-Mail beim Kunden Unterlagen zum Nachweis der Inhaberschaft und/oder der Verfügbarkeit der Domainnamen, deren Registrierung er beantragt, anfordern. In jedem Fall kann Swizzonic den Dienst unterbrechen, sollte das Unternehmen in Kenntnis eventueller Verletzungen Rechte Dritter gelangen, unbeschadet des Anspruchs auf die volle Zahlung des Betrags und immer unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.

6.16. Der Kunde und der Registrant verpflichten sich, die Dienste nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden und auf keine Weise anwendbare nationale und internationale Vorschriften einschließlich Regulierungsvorschriften zu verletzen. Im Fall der Verletzung behält sich Swizzonic das Recht vor, den Zugriff auf die Dienste für den Kunden auszusetzen oder zu unterbrechen und/oder die Registrierung der registrierten Domain auszusetzen bzw. zu widerrufen. Der Kunde und der Registrant nehmen beispielsweise, aber nicht beschränkt darauf, zur Kenntnis und akzeptieren, dass es verboten ist, Malware zu verbreiten, missbräuchlich Botnets zu verwenden, Phishing, Pharming, Piraterie-Handlungen, Verletzungen der Marke oder des Urheberrechts, betrügerische oder irreführende Praktiken und Fälschung zu betreiben, Richtlinien des Registrars und der RA zu missachten oder sich auf irgendeine Weise rechtswidrigen Tätigkeiten zu widmen. Der Kunde und der Registrant verpflichten sich außerdem, die Bestimmungen im Art. 78 der Verordnung IVASS Nr. 40/2018 in der geltenden Fassung nicht zu verletzen.

6.17. Der Kunde und der Registrant nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Swizzonic, der Registrar und die Registration Authorities sich außerdem das Recht vorbehalten, jede Registrierung oder Transaktion zu verweigern, rückgängig zu machen, weiterzuleiten oder zu übertragen oder die Daten des Registranten, die sich als nicht korrekt oder unvollständig erweisen, zu ändern oder einen Domainnamen in den Zustand Registry Lock, Hold oder einen ähnlichen Zustand zu versetzen, sollten sie es im eigenen Ermessen als notwendig erachten: (1) um sich an die von einem allgemein als bezüglich Internet maßgeblich anerkannten Industriekonzern (z. B. RFC) angewendeten Spezifikationen anzupassen, (2) um von Swizzonic, vom Registrar, von der RA oder ihren für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten in Bezug auf die Registrierung begangene Fehler eines Domainnamens zu berichtigen, oder (3) aufgrund des Ausbleibens der Bezahlung der Gebühren; und (4) um vor unmittelbaren und schwerwiegenden Bedrohungen der Sicherheit und Stabilität der TLD des Registers, des Systems, der Vorgänge, der Nameserver, von Internet, von Swizzonic, des Registrar, von der RA oder ihren für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten zu schützen, (5) um die Einhaltung des anwendbaren Gesetzes, der behördlichen Normen oder Vorschriften oder der Vorschriften entsprechend aller gesetzlichen Anordnungen oder Vorladungen aller Regierungen, Verwaltungsbehörden oder Gerichte der zuständigen Gerichtsbarkeit oder nach jedem Verfahren zur Streitbeilegung zu gewährleisten, oder (6) um eine Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung, des Vertrags zwischen Swizzonic und der RA, des Vertrags zwischen Swizzonic und dem Registrar sowie des Vertrags zwischen genannten Einrichtungen und ihren für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten oder des Vertrags zwischen der RA und ICANN zu unterbinden oder verhindern oder (7) falls der Registrant nicht in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass genaue und aktuelle Kontaktinformationen der Registrierung vorliegen, oder (8) falls die Verwendung des Domainnamens die allgemeinen Grundsätze von Swizzonic, des Registrar, der RA (zum Beispiel Acceptable Use Policy) oder die Rechte Dritter oder Nutzungsrichtlinien (Third party’s rights or acceptable use policies) verletzt, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verletzung aller Urheberrechte oder Markenzeichen, (9) um jede zivil- oder strafrechtliche Haftung seitens Swizzonic, des Registrar, der RA oder ihrer für die Leistung des Dienstes verwendeten Unterlieferanten sowie ihrer Partner, Niederlassungen, Vorgesetzten, Direktoren und Mitarbeiter zu verhindern, oder (10) in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen.

6.18. Der Kunde und der Registrant nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Swizzonic im Einklang mit den Richtlinien außerdem einen Antrag um einen Vorgang an einem Domainnamen zurückweisen oder rückgängig machen kann, falls (i) das Registration Agreement zwischen dem Kunden und Swizzonic nicht mehr gilt; oder (ii) der Vorgang nicht von den Registranten genehmigt wurde; oder (iii) der Domainname Gegenstand einer Streitigkeit vor den zuständigen Authorities ist (zum Beispiel UDRP-Verfahren, URS-Verfahren, TDRP-Verfahren).

6.19. Der Kunde und der Registrant erklären, im maximalen gesetzlich zugelassenen Umfang Swizzonic, die Registrar und die Registration Authorities, ihre Niederlassungen und Tochterfirmen, ihre Subunternehmer sowie ihre Inhaber, Direktoren, Vorgesetzten, Arbeitnehmer, Vertreter, Dienstleister und Partner für allen Beschwerden, Schäden, Verantwortungen, Kosten und Ausgaben einschließlich angemessener Anwaltskosten (auch im Berufungsverfahren) und Ausgaben aufgrund der oder in Bezug auf die Registrierung des Domainnamens seitens des Inhabers des Domainnamens aus irgendeinem Grund zu entschädigen und davor zu verteidigen und schadlos zu halten, einschließlich zum Beispiel der Verwendung, Registrierung, Endung, Verlängerung, Löschung und/oder des Transfers der Domainnamen und/oder der Verletzung einer anwendbaren Frist oder Bedingung, durch die die Registrierung geregelt wird. Der Registrant und der Kunde nehmen zur Kenntnis, dass sie keinen Vergleich oder Kompromiss bezüglich genannter Entschädigungen ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Registrar schließen können, der seine Zustimmung nicht grundlos verweigern wird. Genannte Entschädigungspflichten gelten auch nach der Auflösung oder dem Ablaufen dieser SA aus irgendeinem Grund.


Art. 7 – DAUER, AUFLÖSUNG UND RÜCKTRITT

7.1. Wie in den vorangehenden Artikeln angegeben sieht dieser SA die Durchführung von Tätigkeiten in Bezug auf die Dienste, die sich am Ende ihrer Durchführung erschöpfen („One Shot-Dienste“) sowie andere Tätigkeiten, die wiederum im Lauf der Zeit ausgeführt werden („Dienste auf Dauer“), vor.

7.2. Im Fall von One Shot-Diensten läuft dieser SA unbeschadet der Pflichten bezüglich der Bezahlung der Beträge seitens des Kunden am Ende der Durchführung der Tätigkeiten ab, während diese SA für die Dienste auf Dauer eine einjährige Dauer oder im Fall der Verfügbarkeit des Kaufs für mehrere Jahre je nach der vom Kunden beim Kauf gewählten Option mehrjährige Dauer hat.

7.2. Es gilt die Vereinbarung, dass eine eventuelle vorgezogene Kündigung des Vertrags im Vergleich zum natürlichen Ablaufdatum (das je nach der vom Kunden beim Kauf gewählten Dauer jährlich oder mehrjährig sein kann) seitens des Kunden aus Gründen, die nicht Swizzonic zuzuschreiben sind, keinen Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Schadenersatz zugunsten des Kunden für den Zeitraum, in denen er die Dienste nicht genutzt hat, bewirkt.

7.3. Bezüglich der Verlängerung der Dienste wird auf die Allgemeinen Servicebedingungen verwiesen.

7.4. Der Verlängerungsprozess bei den RA kann technische Zeiten erfordern, die je nach Endung unterschiedlich sind, der Kunde ist daher verpflichtet, die von Swizzonic vorgegebenen Verlängerungsfristen einzuhalten.

7.5. Es wird daran erinnert, dass die Dienste im Fall der unterbliebenen Verlängerung in den oben angegebenen Formen und innerhalb der oben angegebenen Fristen nach dem Ablaufdatum deaktiviert und die entsprechenden Inhalte gelöscht werden.

7.6. Unbeschadet der weiteren in den ASB vorgesehenen Fällen der Vertragsauflösung und der in den Artikeln dieses SA vorgesehenen oder erwähnten nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Löschung der Domain sowie der Transfer der Domain an einen anderen Registrar und/oder einen anderen Anbieter der Domain als Swizzonic die automatische Auflösung dieses SA und folglich die Deaktivierung und Löschung aller mit der Domain verbundenen Dienste bewirkt. Rückerstattungen, Entschädigungen oder Schadenersatz zugunsten des Kunden für die Zeit, in der er den Dienst nicht genutzt hast, sind ausgeschlossen.

7.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Swizzonic in jedem Fall jederzeit von diesem Vertrag zurücktreten kann, indem er den Kunden schriftlich an der von ihm bei der Registrierung gelieferten E-Mail-Adresse mindestens 30 Tage davor verständigt, unbeschadet des Rechts auf die anteilige Rückerstattung des im Voraus vom Kunden bezahlten Betrags in Proportion zur aufgrund des vorgezogenen Rücktritts von Swizzonic nicht in Anspruch genommenen Vertragszeit.