Service Order: Credit

Prämisse
Diese Dienstanweisung ("DA") ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Die AGB und diese DA legen die Bedingungen für die Bereitstellung des Guthabenservices (nachfolgend auch „Guthaben“) durch Swizzonic AG („Swizzonic“) an die Kunden („Kunden“ oder „Kunde“) fest. Begriffe mit Grossbuchstaben, die in dieser DA verwendet werden, haben die gleiche Bedeutung wie in den AGB definiert.

Art. 1 Gegenstand der DA und Nutzung des Guthabens
1.1 Über das Guthaben bietet Swizzonic dem Kunden die Möglichkeit, ein verfügbares Guthaben zum Kauf der auf dem Portal www.swizzonic.ch angebotenen Dienste (nachfolgend „Swizzonic-Dienste“) aufzuladen. Der Kunde darf das Guthaben nicht verwenden, um weitere Aufladungen zu kaufen. Das Guthaben kann aufgeladen werden durch (i) vom Kunden erworbene Aufladungen gemäss den auf der Seite https://www.swizzonic.ch/company/zahlungsarten/ beschriebenen Modalitäten (nachfolgend auch „Aufladung“ oder „Aufladungen“) und (ii) eventuelle dem Kunden kostenlos gewährte Boni, Angebote oder Promotionen (nachfolgend auch „Bonus“ genannt).

1.2 Der Guthabendienst bleibt für einen Zeitraum von achtzehn Monaten ab der letzten Aufladung oder dem letzten Bonus gültig. Zum Zeitpunkt der Erhöhung des Guthabensaldos durch eine neue Aufladung oder einen Bonus beginnt diese Gültigkeitsfrist erneut für denselben Zeitraum, wie in den nachfolgenden Artikeln spezifiziert.

1.3 Nach dem Kauf einer Aufladung steht diese voraussichtlich innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang des entsprechenden Betrags zugunsten von Swizzonic zur Verfügung. Der Guthabensaldo wird im Kundenkontrollpanel angezeigt und kann ab diesem Zeitpunkt als Zahlungsmittel für den Erwerb der Swizzonic-Dienste verwendet werden.

1.4 Das Guthaben muss gleich oder höher als der Gesamtpreis einschliesslich Steuern der Swizzonic-Dienste sein, die der Kunde mit dem Guthaben erwerben möchte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Höhe seines Guthabens zu überprüfen, da eine Bezahlung der Swizzonic-Dienste mit mehreren Zahlungsmitteln nicht zulässig ist. Insbesondere:
i) Wenn der Gesamtpreis der Swizzonic-Dienste, die der Kunde erwerben möchte, das Guthaben übersteigt, kann der Kunde diese Dienste nicht mit Guthaben bezahlen und muss ein anderes von Swizzonic akzeptiertes Zahlungsmittel verwenden, um den Kauf abzuschliessen;
ii) Wenn der Gesamtpreis der Swizzonic-Dienste, die der Kunde erwerben möchte, gleich oder kleiner als das Guthaben ist, kann die Zahlung mit dem Guthaben erfolgen, und der entsprechende Betrag wird vom Guthabensaldo abgezogen (für die Zahlung werden die Beträge verwendet, die das Guthaben ausmachen, sowohl Aufladungen als auch Boni, beginnend mit den zuletzt gutgeschriebenen).

1.5 Der Kunde wird informiert, dass das Guthaben in keiner Weise ein Bankkonto darstellt. Daher werden keine Zinsen auf das Guthaben berechnet und keine Finanzdienstleistungen auf das Guthaben ausgeführt.

1.6 Der Kunde darf das Guthaben weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen.

1.7 Für den Empfang von Beträgen für Guthabenaufladungen wird von Swizzonic keine Rechnung ausgestellt. Der Kunde wird informiert, dass Swizzonic beim Kauf der Swizzonic-Dienste eine Rechnung über den entsprechenden Betrag ausstellt.

1.8 Boni können ein Gültigkeits- oder Ablaufdatum enthalten, bis zu dem sie verwendet werden müssen; andernfalls müssen sie für den Kauf von Swizzonic-Diensten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Guthabens gemäss Art. 1.1 verwendet werden.

Art. 2 Widerrufsrecht, Kündigung dieser DA und Einstellung des Guthabens
2.1 Kunden, die als Verbraucher gelten, haben das Recht, von dieser DA gemäss D.Lgs. Nr. 206/2005 zurückzutreten, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swizzonic vorgesehen.

2.2 Ungeachtet des Vorstehenden haben sowohl der Kunde als auch Swizzonic das Recht, diese DA mit einer schriftlichen Mitteilung und einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
Der Kunde kann den Widerruf gemäss diesem Absatz per Einschreiben an Swizzonic AG, Badenerstrasse 47, CH-8004 Zürich, ausüben, eine Kopie eines Ausweisdokuments beifügen und die Bankverbindung (IBAN) angeben, auf die er die Rückerstattung des eventuell verbleibenden Guthabens erhalten möchte.
Swizzonic kann dem Kunden Mitteilungen zu dieser DA an die von ihm bereitgestellten Kontaktdaten, einschliesslich E-Mail-Adresse, senden, die mit dem Swizzonic-Konto des Kunden verknüpft sind.

2.3 Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass Swizzonic das Guthaben einstellen kann, wenn er innerhalb der achtzehnmonatigen Gültigkeit des Guthabens gemäss Art. 1.1 keine neuen Aufladungen vornimmt, nachdem eine Mitteilung an den Kunden erfolgt ist.

2.4 Im Falle des Widerrufs oder der Einstellung des Guthabens erstattet Swizzonic dem Kunden die verfügbaren Guthabenbeträge der zuvor vom Kunden durchgeführten Aufladungen, vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 2.5. Beträge, die als Boni im Guthaben enthalten sind, werden nicht zurückerstattet; diese können jedoch innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer für den Kauf von Swizzonic-Diensten verwendet werden, wie in Art. 1.8 vorgesehen.

2.5 Im Falle eines Widerrufs dieser DA durch den Kunden muss er Swizzonic zusammen mit der Widerrufserklärung und innerhalb von 3 (drei) Monaten nach deren Versand die Bankverbindung (IBAN) mitteilen, auf die die Rückerstattung des noch verfügbaren Guthabens erfolgen soll. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, Swizzonic seine Bankverbindung (IBAN) innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Einstellung oder den Widerruf des Guthabenservices durch Swizzonic mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung der Bankverbindung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Guthabendienst endgültig eingestellt, das Guthaben auf null gesetzt und diese DA automatisch als gekündigt betrachtet.

Art. 3 Spezifische Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde kann den Guthabensaldo über das Kontrollpanel seines Swizzonic-Kontos überprüfen.

3.2 Der Kunde ist für Bewegungen und die Nutzung der Guthabenbeträge in seinem Konto verantwortlich.

3.3 Der Kunde ist ausschliesslich verantwortlich für die von Swizzonic bereitgestellten Zugangsdaten zu den Diensten und verpflichtet sich, diese persönlich zu nutzen, um keinen Schaden oder Störungen für das Netzwerk oder andere Nutzer zu verursachen und keine Gesetze oder Vorschriften zu verletzen.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, sein Guthaben durch regelmässige Aufladungen zu ergänzen, die nicht länger als achtzehn Monate auseinanderliegen.

3.5 Der Kunde muss Mitteilungen von Swizzonic unverzüglich prüfen, verpflichtet sich, bei Änderungen die Kontaktdaten an Swizzonic zu aktualisieren, und muss diese täglich kontrollieren, um zeitnah über Mitteilungen informiert zu werden, die an ihn gerichtet sind.