Seit Juni 2025 gelten in der Schweiz verbindliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BehiG) verpflichtet öffentliche Institutionen sowie bestimmte private Anbieter digitaler Angebote, die der Allgemeinheit zugänglich sind, zur Umsetzung der Barrierefreiheit.




Was ist digitale Barrierefreiheit?


Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte – wie Webseiten, mobile Apps oder elektronische Dokumente – für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen beispielsweise:

• Sehbehinderungen
• Hörbehinderungen
• Motorische Einschränkungen
• Kognitive Einschränkungen
• Farbenblindheit

Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigt auf digitale Informationen und Dienstleistungen zugreifen können.





Das BehiG in der Praxis


Das BehiG verpflichtet öffentliche Institutionen und bestimmte Unternehmen in der Schweiz, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung orientiert sich am eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0, der die international anerkannten WCAG 2.1 Guidelines des W3C umsetzt.

Für öffentliche Institutionen

Alle staatlichen Stellen, Behörden, Kantone und Gemeinden müssen ihre Webseiten, mobilen Anwendungen und digitalen Dienstleistungen barrierefrei bereitstellen. Barrierefreiheit wird dabei nicht nur als gesetzliche Pflicht gesehen, sondern auch als Teil des Serviceversprechens gegenüber der Bevölkerung.

Für Unternehmen

Private Anbieter, die Produkte oder Dienstleistungen der Öffentlichkeit bereitstellen – etwa Banken, Versicherungen, Verkehrsbetriebe oder Onlineshops – sind ebenfalls verpflichtet, die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit umzusetzen. Dies betrifft alle digitalen Angebote, die der Allgemeinheit zugänglich sind.

Ausnahmen

Kleinere Unternehmen oder Angebote mit eingeschränktem Nutzerkreis können in der Praxis teilweise weniger strenge Anforderungen haben. Dennoch ist es empfehlenswert, Barrierefreiheit frühzeitig umzusetzen – für Chancengleichheit, bessere Nutzererfahrung und rechtliche Sicherheit.




Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist


Digitale Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Vorteile:

• Zugänglichkeit für alle: Ihre Angebote werden von einer breiteren Nutzergruppe verwendet.
• Optimierte Benutzererfahrung: Alle Nutzer können Inhalte einfacher verstehen und bedienen.
• Compliance und Rechtssicherheit: Sie erfüllen die Vorgaben des BehiG und vermeiden mögliche Sanktionen.
• Innovation und Zukunftsfähigkeit: Barrierefreie Lösungen sind oft flexibler und technologisch robuster.




Fazit


Digitale Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 in der Schweiz verpflichtend und betrifft sowohl öffentliche Institutionen als auch Unternehmen, die ihre digitalen Angebote der Allgemeinheit zugänglich machen. Mit den passenden Lösungen – von der Full Solution für grosse Organisationen bis zu WayWidget für KMU – können Sie Ihre Webseiten, Apps und digitalen Angebote auf den Weg zur Einhaltung der BehiG-Anforderungen bringen, ihre Zugänglichkeit langfristig verbessern und die Nutzererfahrung für alle optimieren.

Während kein einzelnes Tool allein vollständige Barrierefreiheit garantieren kann, bietet WayWidget starke technische Unterstützung und hilft, viele Barrieren zu reduzieren.

Vollständige Barrierefreiheit erfordert jedoch zusätzliche Massnahmen – technische, inhaltliche und organisatorische. Barrierefreiheit ist damit nicht nur Pflicht, sondern auch Chance: für mehr Reichweite, bessere Compliance und eine inklusive digitale Präsenz. Chance: für mehr Reichweite, bessere Compliance und eine inklusive digitale Präsenz.




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