Erfahren Sie, warum das auch 🇨🇭 Schweizer Unternehmen betrifft und wie Sie Ihre Online-Präsenz inklusiv und gesetzeskonform gestalten können: Wir arbeiten massgeschneiderte Vorschläge für Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse aus.
Wir leben in einer Welt, in der das Digitale immer mehr im Mittelpunkt unseres Lebens steht: von der Arbeit über die Kommunikation bis hin zu Information und Unterhaltung. In diesem sich ständig wandelnden Umfeld ist die Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit eine echte Notwendigkeit. Eine von vier Personen lebt mit einer Behinderung und eine von zwei Personen fühlt sich diskriminiert.
Diese Zahlen zeigen uns deutlich, dass ein bedeutender Teil der Bevölkerung Gefahr läuft, von Chancen und Dienstleistungen ausgeschlossen zu werden, wenn die digitale Welt nicht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse gestaltet und umgesetzt wird.
Was wir tun können und müssen
Das Digitale hat ein aussergewöhnliches Potenzial, Barrieren abzubauen und die Autonomie sowie Teilhabe aller zu fördern: jeder, unabhängig von seinen Fähigkeiten, sollte Zugang zu den Diensten haben. Digitale Barrierefreiheit ist ein Prozess: Es geht nicht nur darum, technische Anforderungen zu erfüllen, sondern einen Ansatz zu verfolgen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt – in einer Zeit, in der das Digitale jeden Bereich der Gesellschaft durchdringt.
Was sagt das Gesetz?
In vielen Ländern wird empfohlen, dass jede Person das Recht haben sollte, auf alle Informationsquellen und Dienste, einschliesslich der Online-Dienste, zugreifen zu können. Insbesondere sollte dieses Zugangsrecht Menschen mit Behinderungen garantiert und geschützt werden, im Sinne von Gleichbehandlung und Inklusion für alle. In der Schweiz ist dieses Recht durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verankert, das Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verbietet und Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen fördert, einschliesslich digitaler Angebote.
Gesetzliche Pflichten und Fristen.
Ab dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten gemäss den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) anzupassen. Obwohl dieses Gesetz unmittelbar für Unternehmen innerhalb der EU gilt, betrifft es ebenso 🇨🇭 Schweizer Firmen, die Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder Partnern in der EU pflegen. Werden die neuen Bestimmungen nicht eingehalten, drohen nicht nur Bussgelder, sondern auch der Verlust wichtiger Marktanteile.
Diejenigen, die unter den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen, müssen sicherstellen:
Webseiten und mobile Anwendungen müssen zugänglich sein, beispielsweise unter Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Digitale Dokumente (wie PDFs) müssen zugänglich sein Digitale Dienste, einschliesslich E-Commerce, Online-Banking, digitale Transportdienste usw., müssen zugänglich sein.
Wir beginnen mit einer automatisierten und manuellen Analyse Ihres aktuellen Online-Ökosystems. Dabei gehen wir gründlich vor, um jede einzelne Barriere zu identifizieren, die den Zugang zu Ihren Inhalten und Diensten für Menschen mit Behinderungen erschweren könnte.
Detaillierter Bericht
Wir stellen Ihnen einen Bericht zur Verfügung, der die Probleme identifiziert und praktische Massnahmen zur Verbesserung aufzeigt. Dieses Dokument hebt kritische Bereiche und erforderliche Korrekturmassnahmen hervor und bietet Ihnen eine klare Übersicht über den Weg zur vollständigen Konformität.
Strategische Planung der Behebung
Mit dem detaillierten Bericht unterstützt Accessiway Sie bei der Planung der Barrierebeseitigung: Wir legen Prioritäten, Zeitpläne und effektive Lösungen fest, um die Barrierefreiheit effizient und nachhaltig in Ihre Arbeit zu integrieren.
Kontinuierliche Überwachung und Pflege
Accessiway bietet eine kontinuierliche Überwachung, um Ihre Webseite und digitalen Dienste auch nach Updates stets zugänglich und standardkonform zu halten. So gehen Sie beruhigt in die Zukunft und gewährleisten ein inklusives Nutzererlebnis.
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